Neuauflage des Umweltförderprogramms als kommunaler Beitrag zum Klimaschutz

Verfünffachung des Förderrahmens, Verdoppelung der Höchstgrenze und der Fördermaßnahmen sowie Erweiterung der Fördermöglichkeiten

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.05.2016 konnten wir einstimmig den Klimaschutz als ein politisches Handlungsziel der kommunalen Daseinsfürsorge einstufen. Der gemeindliche Beitrag zum Klimaschutz wird seither über eine Förderliste zur Emissionsminderung getätigt. Denn aus den CO² Bilanzen ist bekannt, dass die privaten Haushalte mit ca. 40 % die zweitgrößte Menge Treibhausgas ausstoßen.

An dieser Stelle wird seit nunmehr drei Jahren mit der neuen Förderrichtlinie aus dem überarbeiteten und ergänzten Umweltförderprogramm angesetzt. Die finanziellen Anreize konnten dazu beitragen, den privaten CO² Ausstoß deutlich zu verringern. Bis Jahresende haben wir vermutlich über 100 Maßnahmen in der Neuauflage zur Reduzierung des privaten CO² Ausstoßes mit knapp 100.000 € gefördert.

Schwerpunkt der überarbeiteten Förderrichtlinie ist die Förderung der Umstellung auf eine ökologische und innovative zukunftsweisende Heiztechnik sowie energiesparendes Verhalten. Um verstärkt umweltfreundliche Technologien einzusetzen und hierfür lokales Handeln zu generieren, wurden verschiedene Maßnahmen gefördert. (Einbau von kontrollierten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, thermische Solaranlagen – Brauchwassererwärmung, Heizungserneuerung, Einsatz von erneuerbaren Energieträgern wie Pellet-, Hackschnitzel-, Biogas- und Holzvergaserheizungen, Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung, Fenstererneuerungen und Gebäudedämmungen)

Neu war die Aufnahme eines Energieeinsparungsprogramms in die Umweltförderrichtlinien. Hier werden energiesparendes und klimaschützendes Verhalten für verschiedene Maßnahmen gefördert. (Anschaffung von Elektrogeräten mit Effizienzklasse A ++ oder besser, Nutzung von ÖPNV Angeboten, Umrüstung eines bestehenden Kfz auf Gas, Kauf eines Neuwagens mit durchschnittlichem CO² Ausstoß der geringer ist als 110g/km) Jede Bürgerin und jeder Bürger der so im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Programms nachweislich eine Tonne CO² einspart, bekommt von der Gemeinde einen Bonus in Höhe von 100 €.